Das Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch

  1. Einleitung des Verfahrens
    • Aufstellungsbeschluss
    • Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses [§ 2 Abs. 1 zwingend erforderlich, wenn Aufstellungsbeschluss gefaßt wurde]
  2. Vorentwurf
    • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
      [§ 3 Abs. 1 mit Ausnahme zwingend erforderlich]
    • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
      [§ 4 Abs. 1 zwingend erforderlich mit Abfrage zur Umweltprüfung]
    • Abstimmung mit den Nachbargemeinden
      [§ 2 Abs. 2 mit Ausnahme zwingend erforderlich]
  3. Entwurf
    • Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
    • Öffentliche Auslegung (1 Monat)
      [§ 3 Abs. 2 zwingend erforderlich mit umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen]
    • Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
      [§ 4 Abs. 2 zwingend erforderlich - Frist 1 Monat / mind. 30 Tage]
  4. Endfassung
    • Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen
      [§ 1 Abs. 7]
    • Mitteilung der Ergebnisse der Abwägung
      [§ 3 Abs. 2]
    • Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss
      [§ 10 Abs. 1 (B-Plan)]
    • Genehmigungsverfahren
      [§ 6 Abs. 4 (FNP) § 10 Abs. 2 (B-Plan) - Frist 3 Monate,
      wenn erforderlich]
    • Wirksamwerden bzw. Inkrafttreten
      [§ 6 Abs. 5 (FNP) § 10 Abs. 3 (B-Plan)]
  5. Durchführung
    • Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
      [§ 4 Abs. 3 nach Unterrichtung der Gemeinde durch die Behörden]

Bauleitplanverfahren Übersicht
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